Die hammes. Insolvenzverwalter GbR hat die achten Duisburger Insolvenzrechtstage durchgeführt. Hauptredner der etablierten Fortbildungsveranstaltung war Professor Dr. Michael Huber, Präsident des Landgerichtes Passau a.D.

Die Duisburger Kanzlei hammes. Insolvenzverwalter ist für moderne Insolvenzverwaltung und regelmäßige Sanierungserfolge bekannt. Ebenso legen die Partner Dirk Hammes und Mark Steh größten Wert auf fachlich relevante Fortbildungen. Eine Fortbildungstradition, die die Kanzlei be-gründet hat, sind die Duisburger Insolvenzrechtstage; diese fand kürzlich zum achten Mal statt. „Wir greifen mindestens einmal jährlich ein aktuelles Thema auf, um unsere Mitarbeiter, aber auch Fachleute aus Forschung und Praxis, weiterzubilden“, sagt Dirk Hammes, namensgebender Gründungspartner der ausschließlich insolvenzrechtlich tätigen Kanzlei hammes. mit Standorten in, Duisburg, Kleve, Düsseldorf, Essen und Bochum. Der Rechtsanwalt und Betriebswirt ist seit fast 20 Jahren als Insolvenzverwalter tätig und gehört regelmäßig zu den am meisten bestellten Verwaltern bei Unternehmensinsolvenzen in ganz Deutschland.

Bei den achten Duisburger Insolvenzrechtstagen hielt Professor Dr. Michael Huber, Präsident des Landgerichtes Passau a.D., den Hauptvortrag. Das Thema: neues Insolvenzanfechtungsrecht 2017. „Das sind wesentliche Themen in der insolvenzrechtlichen und Sanierungspraxis. Deshalb lohnt es sich, sich darüber qualifiziert informieren zu lassen“, sagt Dirk Hammes. Die Änderung des Insolvenzanfechtungsrechtes war auch Gegenstand einer öffentlich geführten Diskussion. Unter anderem berichtete das WDR-Fernsehen in diesem Jahr in der großen Reportage „Unverschuldet pleite? – Wie ein Gesetz gesunde Betriebe ruiniert“ über die Anfechtungspraxis und zitierte in dem Beitrag auch Dirk Hammes sowie seinen Kanzleikollegen Jens Mansfeld zum Umgang mit dem entsprechenden Paragrafen durch Insolvenzverwalter (zum Beitrag: http://rae-hammes.de/index.php/aktuelles/aktuelle-meldungen/146-insolvenzanfechtung-rechtsanwalt-dirk-hammes-im-wdr).

„Professor Dr. Huber ist ein ausgewiesener Fachmann auf diesem Gebiet und hat mit seinem Vortrag echte Impulse gesetzt“, berichtet Dirk Hammes. Seiner Einladung waren einmal mehr unter anderem Insolvenzverwalter, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Bankenvertreter und Berater aus verschiedenen Bereichen gefolgt. Der interdisziplinäre Austausch und die geführten Diskussionen sind für die Initiatoren stets eine gute Grundlage für eine am Gläubigergesamtinteresse ausgerichteten Arbeit.

„Gerade für sanierungsaffine Insolvenzverwalter ist die kontinuierliche Fort- und Weiterbildung entscheidend. Wir müssen nicht nur das Insolvenzrecht extrem gut kennen und beherrschen, sondern auch zahlreiche andere Rechtsgebiete sowie betriebswirtschaftliche Themen. Um den Anforderungen des Gesetzgebers, besonders hinsichtlich der bestmöglichen Gläubigerbefriedigung, umfassend und auf hohem Niveau nachkommen zu können“, sagt Dirk Hammes. „Dazu wollen wir mit unseren etablierten Insolvenzrechtstagen einen Beitrag leisten.“

Die Duisburger Insolvenzrechtstage finden seit 2013 regelmäßig statt, Dirk Hammes und Mark Steh planen bereits weitere Termine.



Pressekontakt

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Insolvenzverwalter GbR

Dirk Hammes

Dr.-Alfred-Herrhausen-Allee 15

47228 Duisburg

Telefon: 02065 89207-0

Mobil: 0177 7111965

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Internet: www.rae-hammes.de

Über hammes.

hammes. mit Hauptsitz in Duisburg und vier weiteren Standorten in Nordrhein-Westfalen ist eine vornehmlich im Bereich der Insolvenzverwaltung tätige Kanzlei mit 55 hochqualifizierten und interdisziplinär arbeitenden Mitarbeitern. Geführt wird hammes. von Rechtsanwalt und Betriebswirt Dirk Hammes und Rechtsanwalt Mark Steh. Als eine der führenden Insolvenzverwalterkanzleien in Nordrhein-Westfalen und in Deutschland versteht hammes. die Insolvenzverwaltung als zweite Chance für einen geordneten Neuanfang von Unternehmen und natürlichen Personen in der Krise. Schwerpunkt der Tätigkeit von hammes. ist die Fortführung und Sanierung des insolventen oder von der Insolvenz bedrohten Unternehmens mit dem Ziel, das sanierte Unternehmen mit allen dazugehörigen Assets und somit möglichst vielen Arbeitsplätzen langfristig zu erhalten und gleichzeitig dabei nach den Vorgaben der Insolvenzordnung Gläubigerinteressen bestmöglich zu befriedigen. Weitere Informationen: www.rae-hammes.de

Für den Duisburger Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Dirk Hammes ist die Eigenverwaltung stark missbrauchsanfällig und hält nicht das, was der Gesetzgeber ursprünglich geplant hatte. Eine Verschärfung der Zugangsvoraussetzungen zu Eigenverwaltungsverfahren sei in jedem Falle dringend geboten.

Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) ist im März die Evaluation des Reformgesetzes eingeleitet worden. Den Auftrag haben die Professoren Dres. Thole (Köln), Jacoby (Bielefeld) und Madaus (Halle/Saale) erhalten. Dazu hat sich aktuell auch Dirk Hammes, Rechtsanwalt, Diplom-Betriebswirt und namensgebender Gründungspartner der in der Insolvenzverwaltung tätigen Kanzlei hammes. Insolvenzverwalter GbR mit Hauptsitz in Duisburg, bei einer Veranstaltung des Norddeutschen Insolvenzforums Hamburg e.V. (NIF) in Hamburg geäußert. Der Insolvenzverwalter war eingeladen, zum Thema „Evaluation des ESUG aus Praktikersicht“ zu sprechen. Dabei hat er seinen Standpunkt zum „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen“ verdeutlicht und die Anforderungen zur Weiterentwicklung des ESUG aus der Praktikerperspektive formuliert.

Dirk Hammes’ Kernforderung: Schafft die Eigenverwaltung ab! Die Eigenverwaltung sei – konstruktionsbedingt – missbrauchsanfällig, und die Missbrauchsanfälligkeit werde durch das ESUG massiv verschärft. Die gesetzmäßige Verfahrenseinleitung und -durchführung sei ebenfalls vielfach nicht gewährleistet, auch wegen vielfach schlechter Leistungen von Beratern. „Die Alternative zur Abschaffung ist eine spürbare Verschärfung der Zugangsvoraussetzungen zu Eigenverwaltungsverfahren.“

Der Rechtsanwalt kritisiert, dass viele Marktteilnehmer die Eigenverwaltung als Erfolgsmodell verkauften, sie das aber gar nicht sei. So führe zum Beispiel rund die Hälfte der Eigenverwaltungen später in die Regelinsolvenz, die durchschnittliche Verfahrensdauer liege in Wahrheit bei 763 Tagen (Quelle: Boston Consulting Group, „Fünf Jahre ESUG“) anstatt der vielfach beschworenen neun bis zehn Monate, und die Behauptung, dass in größeren Verfahren eher kein Einfluss auf die Unabhängigkeit der Insolvenzverwalter als Sachwalter bestehe, werfe die Frage auf, wie dies in kleineren und mittleren Verfahren aussehe. „Diese machen rund zwei Drittel der Eigenverwaltungsverfahren aus“, stellt Dirk Hammes heraus.

Besonders ärgerlich sei laut Dirk Hammes die Feststellung der Boston Consulting Group, dass Eigenverwaltungsverfahren für die Gesellschafter des Schuldnerunternehmens „sehr attraktiv seien“. „Damit wird der Sinn des Gesetzes konterkariert. Der Gesetzgeber wollte auch mit dem EUSG an der bestmöglichen Befriedigung der Gläubiger festhalten, um dadurch nicht vom Ziel der Insolvenzordnung abzurücken. Die Praxis zeigt aber, dass dieses Ziel oftmals nicht eingehalten wird, sondern ein Verhalten in die Verfahren Einzug hält, das zu Lasten der Gläubiger geht.“

Dirk Hammes nennt in seinem Vortrag eine Reihe von „Konstruktionsfehlern“. So könne der Schuldner nicht Interessenwahrer der Gläubiger sein – das sei der stärkste Fall einer gesetzlich verursachten, aber negierten „Interessenkollision“. „Ebenso ist es eine fehlerhafte Einschätzung der menschlichen Natur, die nur selten bereit ist – und schon gar nicht in wirtschaftlichen Notzeiten –, wirtschaftliche Eigeninteressen dem Gläubigergesamtinteresse unterzuordnen.“ Der Sachwalter sei für den Experten grundsätzlich kein zuverlässiger Wächter, weil er faktisch vom Schuldner oder dessen Berater bestimmt werde. Er schiele auf die nächste Bestellung, die nur durch einen allzu lässigen Umgang mit dem Verfahren und seinen gesetzlichen Pflichten zu erreichen sei. „Das hat der Gesetzgeber offenbar nicht bedacht“, stellt Dirk Hammes heraus. Folgen dieses nicht mehr unabhängigen Verhaltens sind dann allzu häufig Verletzungen der gesetzlichen Vorschriften, wie der Rechtsanwalt an einem Fallbeispiel (Verletzung der Anzeigepflicht) verdeutlicht.

Einen Konstruktionsfehler bei der Eigenverwaltung sieht Dirk Hammes auch auf Seiten der Berater und der Gläubiger. „Es besteht immer die Gefahr einer kostenträchtigen Nebeninsolvenzverwaltung durch (ungeeignete) Berater, das hat der Gesetzgeber nicht bedacht. Auch sehen wir oft eine Einflussnahme auf Sachverständige und Sachwalter, und nicht selten nimmt der Berater auf die Besetzung und Arbeitsweise des Gläubigerausschusses bestimmenden Einfluss. Zudem wird der Gläubigerausschuss faktisch nicht überwacht.“ Dazu komme, dass es keine (ausdrückliche) gesetzliche Haftung von organschaftlichen Vertretern und Beratern gebe, die Erfahrung, Ausstattung und Qualifikation der Insolvenzgerichte teilweise unzureichend sei und es keine bundesweite Konzentration der Insolvenzgerichte für Eigenverwaltungsverfahren gebe. „Das sind schon ‚alte Kamellen’, werden aber vom Gesetzgeber nicht angepackt“, kritisiert Dirk Hammes.

Alles in allem resümiert der Fachanwalt für Insolvenzrecht, dass die Ziele des ESUG und der Eigenverwaltung nicht erreicht seien. Weder würde die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger bei grundsätzlich besseren Sanierungschancen eingehalten, noch würde sich die Eigenverwaltung nur an vertrauenswürdige Schuldner richten, die dann auch noch sehr rechtzeitig den Antrag auf Verfahrensöffnung stellen würden. Auch die Stärkung des Gläubigereinflusses hänge stark von den Beteiligten ab – und dass die Verfahren günstiger würden, sei ein absoluter Trugschluss.

Dirk Hammes befürchtet, dass die Evaluation keine konkreten Ergebnisse für die Praxis bringen wird. Sein Resümee: „Ändern wird sich nichts, jedenfalls nichts von Bedeutung, wenn man von der starken Abnahme der Eigenverwaltungsverfahren einmal absieht, was auch der ‚Lernkurve’ der Gläubiger und Gerichte zu verdanken ist.“ Dabei sei es zwingend notwendig, den Eigenverwaltungs-Paragraf 270 InsO dahingehend zu überarbeiten, dass die Anordnung einer Eigenverwaltung an härtere Bedingungen geknüpft werde.

Der Insolvenzverwalter ist übrigens von Beginn ein Kritiker der Eigenverwaltung. Schon bei der Einführung hatte er das ESUG als Abkürzung für einen „Extrem Sorglosen Umgang mit dem Gesetz“ bezeichnet. Und im vergangenen Herbst wurde er von der Fachzeitschrift INDat Report zu seiner Einschätzung nach knapp fünf Jahren ESUG (und damit der Eigenverwaltung) befragt. Er sagte seinerzeit: „Die Neuerungen des ESUG zur Eigenverwaltung weisen nach wie vor in die falsche Richtung, weil sie das Modell der Fremdverwaltung im Kostüm der Eigenverwaltung fördern und zu einem missbrauchsanfälligen Verfahren geführt haben, das zudem vielfach teurer als die Fremdverwaltung ist.“

Den Vortrag von Rechtsanwalt und Diplom-Betriebswirt Dirk Hammes beim Norddeutschen Insolvenzforum finden Sie zum Download unter: Evaluation des ESUG aus Praktikersicht

Keine Eigenverwaltung ohne Berater? Diese Frage stellt und beantwortet Dirk Hammes, Rechtsanwalt, Diplom-Betriebswirt und namensgebender Gründungspartner der vorwiegend in der Insolvenzverwaltung tätigen Kanzlei hammes. mit Hauptsitz in Duisburg, in der „NZI – Neue Zeitschrift für Insolvenz- und Sanierungsrecht“ (Ausgabe 4-2017) – mit dem durchaus provokanten Untertitel „Zu Risiken und Nebenwirkungen einer scheinbaren Selbstverständlichkeit“.

Dirk Hammes, der von Beginn an zu den Kritikern der Eigenverwaltung gehört, stellt in seinem Aufsatz heraus, dass die mittlerweile völlig gängige Einbindung eines Beraters im Eigenverwaltungsverfahren nicht zwangsläufig zum Erfolg führt. Vielmehr zeige die Praxis, dass die Einbindung eines Sanierungsberaters „nicht nur in aller Regel zu einer deutlichen Verteuerung des Verfahrens [führt], sondern auch geradezu zwangsläufig zu einer vom Gericht oder von den Gläubigern nur noch schwer zu kontrollierenden Nebeninsolvenzverwaltung, deren Gefahrenpotential bisher erheblich unterschätzt wird“. Es sei immer wieder zu beobachten, dass der Berater in der Eigenverwaltung auf dem Fahrersitz Platz nehme und weder Schuldner oder Sachwalter noch Gläubigerausschuss oder Insolvenzgericht ihn daran hinderten, das Verfahren an sich zu ziehen und eigene Entscheidungen dauerhaft durchzusetzen.

Dabei stehe dies aber im Widerspruch zum ursprünglichen Willen des Gesetzgebers, führt der Rechtsanwalt aus, der regelmäßig als Sachwalter in Eigenverwaltungsverfahren bestellt wird. „Der Schuldner muss zur Führung der Eigenverwaltung geeignet sein, da er, abgesehen von den besonderen Befugnissen des Sachwalters, alle Aufgaben und Pflichten wahrzunehmen hat, die ansonsten der professionelle Insolvenzverwalter zu erfüllen hätte“, schreibt Dirk Hammes. Der eigenverwaltende Schuldner müsse daher ebenso wie ein Insolvenzverwalter geeignet und geschäftskundig sein. Diesem Maßstab würden solche Schuldner nicht gerecht, die ohne Rücksicht auf die Gläubigerinteressen (und die Kosten) die Eigenverwaltung von Beratern ‚erledigen’ lassen oder sich dabei von ihnen an die Hand nehmen lassen müssten. Dieser Sachverhalt sei aber ein generelles Problem in der Eigenverwaltung: „Der eigenverwaltende Schuldner oder seine organschaftlichen Vertreter sind in der Realität fast nie in der Lage, ohne professionellen externen Sachverstand die ihnen gesetzlich obliegenden Aufgaben der Eigenverwaltung sachgerecht zu bewältigen.“ Dabei regele § 270 (2) InsO dies genau: Die Anordnung zur Eigenverwaltung setzt voraus, „dass keine Umstände bekannt sind, die erwarten lassen, dass die Anordnung zu Nachteilen für die Gläubiger führen wird“.

Dabei führen sowohl durch die Einflussnahme des Sanierungsberaters als auch die entstehenden Kosten zu genau diesen Nachteilen. Der vom Schuldner eingesetzte Berater arbeitet nur selten nach dem Grundsatz der Insolvenzordnung, nämlich der bestmöglichen Gläubigerbefriedigung, und wird dadurch gleichzeitig zu einem Gläubiger-fernen faktischen Fremdverwalter – der zudem noch bisweilen sehr hohe Honorare aus dem von der Insolvenz bedrohten Unternehmen abschöpft. Dazu treten die Kosten des in der Eigenverwaltung unabdingbaren Gläubigerausschusses und die Gefahren des Scheiterns der Eigenverwaltung. Dann muss aus der bereits reduzierten Masse das Insolvenzverwalterhonorar bezahlt werden, und es steht auch weniger Geld für eine echte leistungswirtschaftliche Sanierung zur Verfügung.
Pressemitteilung an die Redaktionen (Duisburg, 31. Mai 2017)

Rund 130 Mitarbeiter sind von den Insolvenzen der Schwesterunternehmen KWE Ludwigshafen Stahl- und Industriebau GmbH (Duisburg) und Eickhoff Industrie-Anlagenbau und Montagen GmbH (Mülheim an der Ruhr) betroffen. Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Dirk Hammes (hammes. Insolvenzverwalter) arbeitet an einer Sanierung, um die Unternehmen und Arbeitsplätze zu erhalten.

Die Schwesterunternehmen KWE Ludwigshafen Stahl- und Industriebau GmbH aus Duisburg und Eickhoff Industrie-Anlagenbau und Montagen GmbH aus Mülheim sind insolvent. Das Amtsgericht Duisburg hat über die Vermögen der beiden Gesellschaften vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet und den Duisburger Rechtsanwalt und Dipl.-Betriebswirt Dirk Hammes, namensgebender Gründungspartner der vornehmlich in der Insolvenzverwaltung tätigen Kanzlei hammes., zum Insolvenzverwalter bestellt. „Beide Unternehmen werden vollumfänglich weitergeführt. Ebenso haben wir für die Mitarbeiter die Lohnfortzahlung über das Insolvenzgeld zunächst für den Monat April vorfinanziert und werden auch für Mai und Juni die Lohnzahlungen auf diese Weise sicherstellen“, sagt der für seinen Sanierungswillen bekannte Rechtsanwalt. Von den Insolvenzen sind insgesamt rund 130 Mitarbeiter betroffen.

Die KWE Ludwigshafen Stahl- und Industriebau ist im industriellen Anlagenbau tätig und bietet Dienstleistungen in der Instandhaltung solcher Anlagen an, unter anderem für die BASF SE. Eickhoff Industrie-Anlagenbau und Montagen konzentriert sich unter anderem auf die Planung, Konstruktion und Fertigung von Industrieanlagen, den Stahl-, Druckbehälter- und Rohrleitungsbau und Montagearbeiten in Industriebetrieben. Die beiden Unternehmen, die auch Betriebsstätten bei Kunden unterhalten, gehörten zur österreichischen Kresta Anlagenbau Gesellschaft, über deren Vermögen im Juli vergangenen Jahres ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. „Ich stehe mit meinem Kollegen in enger Abstimmung, da die Verfahren miteinander verwoben sind. Ebenso arbeite ich mit dem Insolvenzverwalter eines weiteren Schwesterunternehmens in Wesseling bei Köln zusammen“, stellt Dirk Hammes die Komplexität der Verfahren heraus.

Der Rechtsanwalt arbeitet aktuell an einer Lösung, die beiden Unternehmen und damit so viele Arbeitsplätze wie möglich zu erhalten. „Wir prüfen alle Optionen, sind aber guter Dinge, dass die KWE Ludwigshafen Stahl- und Industriebau GmbH und Eickhoff Industrie-Anlagenbau und Montagen GmbH eine Zukunft haben. Es bestehen bei beiden Unternehmen eine gute Auftragslage und langjährige Kundenbeziehungen. Zudem führen wir bereits Gespräche mit potenziellen Übernahmekandidaten. Wir gehen deshalb davon aus, dass eine sogenannte übertragende Sanierung beziehungsweise eine Sanierung im Insolvenzplanverfahren möglich sein wird. Dies ist bereits mit den Mitgliedern eines vorläufigen Gläubigerausschusses diskutiert worden.“

Dirk Hammes weist in dem Zusammenhang auch auf die gute Zusammenarbeit mit dem Düsseldorfer Rechtsanwalt Manfred Schulte hin (Kanzlei Runkel Schneider Weber), der auf Seiten der insolventen Unternehmen tätig ist. Für die Investorensuche wurde die spezialisierte Unternehmensberatung Mentor AG aus Trier in den Verkaufsprozess eingebunden.

„Eine Sanierung zum Erhalt der Unternehmen ist immer unser vorrangiges Ziel. Und die Praxis zeigt, dass wir dieses Ziel in der Regel auch erreichen.“ Der Duisburger Rechtsanwalt, der regelmäßig zu den am meisten bestellten Verwalter in Deutschland gehört, verweist auf die hohe Sanierungsquote seiner Kanzlei; seit Anfang 2016 Jahr seien bereits rund zehn insolvente Unternehmen durch eine gezielte Sanierung wieder in eine stabile Zukunft entlassen worden. Zuletzt ist es Dirk Hammes und seinem Team beispielsweise gelungen, das traditionsreiche Autohaus Lackas (Duisburg, Wesel und Dinslaken) innerhalb kurzer Zeit erfolgreich zu sanieren und dadurch zu erhalten.



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Dirk Hammes

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Mobil: 0177 7111965

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Internet: www.rae-hammes.de

Über hammes.

hammes. mit Hauptsitz in Duisburg und vier weiteren Standorten in Nordrhein-Westfalen ist eine ausschließlich im Bereich der Insolvenzverwaltung tätige Kanzlei mit 65 hochqualifizierten und interdisziplinär arbeitenden Mitarbeitern. Geführt wird hammes. von Rechtsanwalt und Betriebswirt Dirk Hammes und Rechtsanwalt Mark Steh. Als eine der führenden Insolvenzverwalterkanzleien in Nordrhein-Westfalen und in Deutschland versteht hammes. die Insolvenzverwaltung als zweite Chance für einen geordneten Neuanfang von Unternehmen und natürlichen Personen in der Krise. Schwerpunkt der Tätigkeit von hammes. ist die Fortführung und Sanierung des insolventen oder von der Insolvenz bedrohten Unternehmens mit dem Ziel, das sanierte Unternehmen mit allen dazugehörigen Assets und somit möglichst vielen Arbeitsplätzen langfristig zu erhalten und gleichzeitig dabei nach den Vorgaben der Insolvenzordnung Gläubigerinteressen bestmöglich zu befriedigen. Weitere Informationen: www.rae-hammes.de
Beitrag über hammes. in der WAZ (10. März 2017):

http://www.waz.de/staedte/kleve-und-umland/gute-und-tragfaehige-loesung-gefunden-id209887135.html