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Betriebswirt und Rechtsanwalt Dirk Hammes, namensgebender Gründungspartner der überwiegend in der Insolvenzverwaltung tätigen Kanzlei hammes. Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Jens Mansfeld und weitere Mitarbeiter der Duisburger Kanzlei sind Protagonisten des WDR-Beitrags „Unverschuldet pleite? – Wie ein Gesetz gesunde Betriebe ruiniert“.
Das WDR-Fernsehen zeigt den Beitrag aus der Reihe „die story“ am Mittwoch, 8. Februar, um 22.10 Uhr und befasst sich dabei mit Paragraf 133 der Insolvenzordnung (InsO) – der Insolvenzanfechtung. Kurz gesagt regelt dieser Paragraf, dass ein Insolvenzverwalter im Rahmen des Insolvenzverfahrens von Unternehmen Geld unter gewissen Voraussetzungen zurückfordern darf, das diese vom von der Insolvenz betroffenen Betrieb zuvor für ihre Leistungen erhalten haben. „Diese Regelung wird immer dann angewendet, wenn der Verdacht besteht, dass die Unternehmer das Geld erhalten haben, obwohl sie bereits von der Insolvenzreife wussten. Damit wird die Insolvenzmasse erhöht, um der Hauptanforderung der Insolvenzordnung gerecht zu werden, nämlich der bestmöglichen Befriedigung aller Gläubiger“, sagt Dirk Hammes.
Schließlich komme es immer wieder vor, dass Schuldner bevorzugt ihre „liebsten und ihre lästigsten Gläubiger“ befriedigten und damit Masse dem Zugriff der übrigen Schuldner entziehe, stellt Dirk Hammes heraus. Der Insolvenzverwalter habe keinen wie auch immer gearteten Ermessensspielraum, um Paragraf 133 auszulegen.
Gleichzeitig betont Rechtsanwalt Jens Mansfeld, dass eine Insolvenzanfechtung immer einer sehr detaillierten Untersuchung bedürfe. „Ein leichtfertiger Umgang mit dem Paragrafen ist nicht geboten. Wir ermitteln genau, ob eine Insolvenzanfechtung möglich beziehungsweise sinnvoll ist.“
Den WDR-Beitrag „Unverschuldet pleite? – Wie ein Gesetz gesunde Betriebe ruiniert“ können Sie sich unter www1.wdr.de/fernsehen/die-story/sendungen/unverschuldet-pleite-100.html anschauen. hammes. Insolvenzverwalter ist zwischen Minute 05:21 und 07:18 sowie zwischen Minute 23:43 und 25:22 zu sehen.
Der Duisburger Rechtsanwalt und Betriebswirt Dirk Hammes ist in eine der aufsehenerregendsten Kriminalinsolvenzen der vergangenen Jahre als Insolvenzverwalter involviert. Seit Anfang 2014 ist der Gründer und namensgebende Partner der überwiegend in der Insolvenzverwaltung tätigen Kanzlei hammes. mit der Insolvenzverwaltung der RMM Metallhandel GmbH aus Mülheim an der Ruhr betraut. „Bei den strafrechtlichen Implikationen dieser Insolvenz geht es um vorsätzliche Taten, die dann zu Schäden in einer Größenordnung von mehr als 100 Millionen Euro für die Gläubiger geführt haben. Die Beteiligten wurden mittlerweile zu zum Teil mehrjährigen Haftstrafen verurteilt“, sagt Dirk Hammes.
Dieser öffentlichkeitswirksame Vorgang hat– vor dem Hintergrund der mutmaßlichen Verstrickung eines prominenten Kopfes aus dem politischen Raum – Dirk Hammes jetzt in das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ gebracht. In dem Artikel „Die mildtätigen Zwecke“ beleuchten die Autoren einige Hintergründe der Insolvenz und gehen unter anderem Immobiliengeschäften im Dunstkreis des von der Insolvenz betroffenen Unternehmens und des mittlerweile verurteilten Geschäftsführer-Gesellschafters. Dabei sie stellen heraus, dass erst durch das Engagement des Duisburger Rechtsanwalts die kriminelle Ebene der Insolvenz überhaupt herausgekommen sei: „Der Insolvenzverwalter Dirk Hammes aus Duisburg stellte nicht einfach nur die Zahlungsunfähigkeit fest, verbunden mit einem Schaden, den er für die Gläubiger auf 150 bis 180 Millionen Euro schätzte. Hammes stieß auch auf Hinweise für einen Millionenbetrug. Offenbar hatte Hans-Joachim D. einer Privatbank Geschäfte vor- geschwindelt und ihr 14 Millionen Euro Kredit abgeschwatzt. Das Geld war weg. Hammes zeigte den Fall bei der Staatsanwaltschaft an, die erhob Anklage.“