Fokussierung
hammes. konzentriert sich mit seinem interdisziplinären Team von über 50 hochqualifizierten Spezialisten nahezu ausschließlich auf die Insolvenzverwaltung von Unternehmen und Privatpersonen.
Insbesondere die Bearbeitung größerer Unternehmensinsolvenzen ist ein sehr komplexer Vorgang, sowohl in juristischer als auch wirtschaftlicher Hinsicht, der die Bündelung aller notwendigen Kräfte verlangt.
hammes. widmet sich dieser Aufgabe mit der der Kanzlei eigenen Präzision und Leidenschaft und zieht zur professionellen Erfüllung der anstehenden Aufgaben bei Bedarf auch die notwendige externe Unterstützung hinzu. hammes. verfügt für diese Fälle über ein gut ausgebautes und eingespieltes Netzwerk von Spezialisten verschiedener Fachrichtungen.
Seriös und gut vorbereitete Eigenverwaltungsverfahren werden von hammes. als (vorläufiger) Sachverwalter begleitet. Als Sachverständiger prüft hammes. unabhängig, ob die Anordnung einer Eigenverwaltung zu Nachteilen für die Gläubiger führen wird.
hammes. unterstützt alle Maßnahmen, die auf eine bestmögliche Gläubigerbefriedigung gerichtet sind. Daher sind wir bereit, Gläubigerauschüsse beratend bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen und auch Aufgaben als Sonderinsolvenzverwalter zu übernehmen.
Unabhängigkeit
Die Unabhängigkeit des Insolvenzverwalters und Sachwalters, des Treuhänders und Insolvenzsachverständigen ist unabdingbar. Sie ist unverzichtbare Voraussetzung für eine funktionierende Insolvenzkultur und garantiert Verfahrensergebnisse, die dem Interesse der GläubigerGESAMTHEIT entsprechen. hammes. ist unparteilich – wir übernehmen grundsätzlich keine Beratungs- oder Prozessmandate für Dritte. So vermeidet hammes. jede Form von Interessenkonflikten. Diese Unabhängigkeit erlaubt hammes., unbequeme Wege bei der Durchsetzung von Haftungs- und Anfechtungsansprüchen einzuschlagen und damit der Ordnungsfunktion des Insolvenzverfahrens und der gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung Genüge zu tun.
Kreativität
Die hohe fachliche Kompetenz und langjährige Erfahrung bei der Bearbeitung von Verfahren unter Einsatz einer sehr spezialisierten Software erlaubt es hammes., die meisten Standardverfahren nach bestimmten Ablaufregeln zu bearbeiten. Auch schwierige Fälle folgen natürlich bestimmten Grundregeln. Doch jeder komplexere Einzelfall hat seine eigenen Anforderungen und Besonderheiten. hammes. gelangt in diesen Situationen durch ein sehr kreatives und zielorientiertes Zusammenspiel aller Experten des Teams zum angestrebten Ergebnis. Dabei gilt die Kreativität sowohl der Lösung umfassender juristischer Fragestellungen als auch der Ordnung wirtschaftlicher Gesamtzusammenhänge.
Transparenz
Das Insolvenzverfahren ist ein nicht-öffentliches Verfahren. Die Verfahrensbeteiligten können ihre Informationsrechte in der Regel nur im Rahmen der Gläubigerversammlung wahrnehmen. Unabhängig hiervon ist hammes. allen Verfahrensbeteiligten gegenüber, speziell Lieferanten, Banken und Arbeitnehmern, um eine transparente und zeitnahe Kommunikation bemüht. hammes. sieht sich nicht nur zur Einhaltung der Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung verpflichtet, sondern stellt den Gläubigern auch ein selbst entwickeltes Gläubigerinformationssystem ( GIS ) zur Verfügung. Hierdurch erhalten die Gläubiger die Möglichkeit, sich zu jeder Zeit über den aktuellen Stand der Verfahrensabwicklung zu informieren.